Die Logopädie befasst sich mit Menschen, die durch:

  • Sprachstörungen
  • Sprechstörungen
  • Stimmstörungen
  • Schluckstörungen
  • Hörstörungen beeinträchtigt sind.

Eine Sprachstörung  liegt vor, wenn die gedankliche Erzeugung von Sprache gestört ist.

Menschen mit einer Sprechstörung sind unfähig, Sprachlaute korrekt und flüssig zu artikulieren.

Eine Stimmstörung wird diagnostiziert, wenn durch Erkrankungen oder Funktionsstörungen des Kehlkopfes und des Ansatzrohres eine Beeinträchtigung des stimmlichen Teils der Aussprache vorliegt.

Schluckstörungen beeinträchtigen im erheblichen Maße das körperliche und seelische Wohlbefinden. Sie führen zu großen Einbußen in der Lebensqualität.

Zu Hörstörungen zählt beispielsweise die Schwerhörigkeit.

Eine logopädische Behandlung wird vom Arzt verordnet.

Die Therapie wird von einem Arzt verordnet (z.B. Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Allgemeinmediziner, Kieferorthopäde bzw. Zahnarzt, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie).

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Behandlung. Ohne Befreiung müssen Erwachsene den gesetzlichen Eigenanteil zahlen.

  • Stimmstörungen Kinder, Marzanna Syncerz - Fotolia
  • Sprechstörungen flüsternde Kinder, Sergey Lavrentev - Fotolia
  • Hörstörungen Frau spricht Seniorin ins Ohr: Andre B. - Fotolia
  • Logopädie nachdenkliches Kind: olly - Fotolia